Arbeitshilfen

Fahreignung
Maßgeblich zur Beurteilung der Fahreignung von Menschen mit Epilepsie sind die von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) herausgegebenen „Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung“, die zuletzt im Juni 2022 aktualisiert wurden und von der Webseite der BAST kostenlos als PDF-Datei heruntergeladen werden können. Die epilepsiespezifischen Regelungen sind zuletzt 2009 angepasst worden und finden sich auf den Seiten 49 – 52. Die Regelungen sind in kurzer und übersichtlicher Form z.B. auf dem von der „Deutschen Epilepsievereinigung“ herausgegebenem Faltblatt „Epilepsie und Führerschein“ zusammengefasst. Wichtige Information: Die epilepsiespezifischen Regelungen sind von der Führerscheinkommission der DGfE überarbeitet und angepasst worden. Mit einer Veröffentlichung durch das BAST wird derzeit im Frühjahr 2025 gerechnet (erst dann gelten die neuen Regelungen).

Die Begutachtungsleitlinien beziehen sich fast ausschließlich auf die die Tauglichkeit, ein Kfz zu führen. Entsprechende Regelungen für andere Zweiräder (z.B. Fahrräder, Pedelecs etc.) gibt es in der Regel nicht – das heißt aber nicht, dass diese bedenkenlos geführt werden können. Was bei der Nutzung von Zweirädern aller Art zu beachten ist, ist in einem Sonderdruck der Zeitschrift „einfälle“ zusammengefasst.

Berufliche Eignung
Maßgeblich für die „Berufliche Beurteilung bei Epilepsie und nach erstem epileptischen Anfall“ ist die gleichnamige von der „Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung“ (DGUV) herausgegebene Schrift, die kostenlos von der Webseite der DGUV heruntergeladen oder in der gedruckten Form zum Preis von 8,85 Euro (zzgl. Versandkosten) bezogen werden kann. Diese Schrift ist maßgeblich zur Beurteilung der beruflichen Möglichkeiten von Menschen mit Epilepsie heranzuziehen, da nur auf dieser Grundlage “ … Feststellungen zur beruflichen Einsetzbarkeit eines Epilepsiekranken nachvollziehbar …“ werden (Bundessozialgericht, Urteil vom 12.12.2006, Aktenzeichen B13 R 27/06 R).

Die Regelungen sind in allgemeiner Form, die der groben Orientierung dienen, in den von der „Deutschen Epilepsievereinigung“ herausgegebenen Faltblättern „Epilepsie im Arbeitsleben“ und „Berufswahl bei Epilepsie“ zusammengefasst.

Berufliche Teilhabe
Mit vierzehn Portalen, zahlreichen Publikationen, Apps und Seminaren ist REHADAT das zentrale unabhängige Informationsangebot zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Die Informationen richten sich an alle, die sich für die berufliche Teilhabe einsetzen. Hier finden sich zahlreiche Informationen, die auch für die soziale Arbeit mit Menschen mit Epilepsie von Interesse sein können.

Handlungshilfe Epilepsie und Arbeit
Das Bundesprojekt TEA hat eine Handlungshilfe zum inkludierten Gefährdungsmanagement veröffentlicht. Da die Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit ein zentraler Bestandteil der inkludierten Gefährdungsbeurteilung bei Epilepsie ist, sollte die vorliegende Schrift für Arbeitgeber, Betriebsärzte, Neurologen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und epilepsiekranke Mitarbeiter von besonderem Interesse sein. Die vorliegende Checkliste hilft, anfallsbedingte Gefährdungen am Arbeitsplatz zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu treffen. Die Handlungshilfe steht auf der TEA-Webseite als kostenloser Download zur Verfügung.

Schwerbehindertenausweis
Die in der Versorgungsmedizin-Verordnung festgelegten Grundsätze (Stand: September 2024) sind maßgeblich für die Beruteilung eines Grades der Behinderung. Sie stehen als kostenloser Download auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Verfügung. Die epilepsiespezifischen Grade der Behinderung finden sich auf den Seiten 33 – 34.

Die Regelungen sind in übersichtlicher Form z.B. auf dem von der „Deutschen Epilepsievereinigung“ herausgegebenem Faltblatt „Epilepsie und Schwerbehinderung“ zusammengefasst.

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