Derzeit gibt es keine Richtlinien, die die Benutzung von Pedelecs, Mofas, E-Bikes bis 25 km/h und E-Scootern durch Menschen mit Epilepsie regeln. Dennoch kann die Nutzung eingeschränkt möglich sein, wenn andere dadurch gefährdet werden können.
Rupprecht Thorbecke (M.A.), Ralf Francois und Günter Krämer haben in einem Übersichtsbeitrag die geltenten Regelungen für die Nutzung der genannten Fahhrzeuge durch Menschen ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen zusammengefasst und leiten daraus Empfehlungen ab, die bei der diesbezüglichen Beratung berücksichtigt werden sollten. Die Emfpehlungen sind in der Zeitschrift einfälle (Heft 156, IV. Quartal 2020) veröffentlicht und stehen hier als Sonderdruck zur Verfügung